01.01.2019 - Der Landkreis Fulda hat die Bewirtschaftung seiner Parkplätze übernommen. Die Kontrolle der korrekten Parkordnung erfolgt durch das Ordnungsamt. Das Parken auf nicht ausgewiesenen Flächen, z.B. auf dem Busparkplatz am Kreisel, im Kreisel oder vor den Parkschildern an der Bundesstraße direkt an der Einfahrt zum Parkplatz Moordorf, ist eine Ordnungswidrigkeit bei der ein Verwarngeld (bis zu 55.- €) erhoben wird. Dazu gehört auch das Parken ohne Parkschein (Parkgebühr: 2 Euro / Tag).
Das Ordnungsamt finanziert sich über die Verwarngelder und hat insbesondere die Situation an der Einfahrt zum Parkplatz im Blick. Hier stehen sehr oft bis zu 6 PKW vor dem blauen Parkschild und damit außerhalb der Parkzone an der Bundesstraße und behindern die Zufahrt. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mindestens 30.-€ geahndet. Anbei ein Beispiel: Der PKW vor dem Parkschild begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Hinweis: Parkgebühren und Verwarngelder sind keine Spenden für die Loipenpräparierung!
Eine Loipengebühr wird derzeit nicht erhoben. Die Aufwändungen der Loipenpräparierung werden zum größten Teil vom Landkreis Fulda finanziert.
08.09.2018 - Landkreis Fulda hat Verträge für die Bewirtschaftung der gebührenpflichtigen Parkplätze mit der Stadt Gersfeld aus steuerrechtlichen Gründen gekündigt.
Pressebericht der Fuldaer Zeitung vom 08.09.2018
01.01.2018 - Bei einem Parken über mehrere Tage ist für jeden angefangenen Tag 1 Parkschein erforderlich (z.B. 3 Tage => 3 Parkscheine).
Zum 01.07.2017 wird auch der Parkplatz "Schwedenwall" gebührenpflichtig. Die Parkgebühren sind identisch zum Parkplatz Moordorf. An einem Automat ist das Zahlen mit EC-Karte möglich.
Hier geht es zum Bericht von OSTHESSEN NEWS
Das Parken an der Bundesstraße ist innerhalb der ausgewiesenen Bereiche (nach dem blauen Parkschild) gebührenfrei.
Fahrzeuge die außerhalb der ausgewiesenen Flächen abgestellt sind (insbesondere an der Einfahrt zum Parkplatz Moordorf), werden vom Ordnungsamt mit einem Bußgeldbescheid bedacht.
01.04.2016 - die Gebührenpflicht wurde auf 24 Stunden erweitert.
Die Gültigkeit des Parkscheins endet um 24:00 Uhr.
01.11.2015 - aktuelle Parkgebühr für den Parkplatz Moordorf:
von 07:00 Uhr - 18:00 Uhr pro PKW: 2.- €.
Information von Osthessen-News aus dem Kreistag vom 04.05.2015:
http://osthessen-news.de/n11503553/kreistag-entscheidet-künftig-zwei-euro-tagesgebühr-auf-parkplatz-moordorf.html
Information vom 16.12.2014:
Das Pilotprojekt wurde zum 31.10.2014 beendet. Landkreis Fulda und Stadt Gersfeld wollen die Parkplatzbewirtschaftung regeln.
Pressebericht der Fuldaer Zeitung vom 16.12.2014
Vom 01.01.2014 bis zum 31.10.2014 wurde von "Loipenpark.de" im Auftrag des Landkreises Fulda ein Pilotprojekt zur Beteiligung der Nutzer an den hohen Aufwendungen zur Pflege und Präparierung der Loipen durchgeführt.
Pressebericht der Fuldaer Zeitung vom 28.08.2014
Pressebericht der Fuldaer Zeitung vom 27.08.2014
Folgende Gebühren waren festgesetzt:
- Parkgebühr von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr pro PKW: 2.- € (nur Parkautomat)
- Tagesticket als Park- und Loipengebühr1) pro PKW: 3.- €
- Jahreskarte (Vignette) als Park- und Loipengebühr1) pro PKW: 38.- €
Am Parkplatz Moordorf wurden durch den Landkreis Fulda am 11. Oktober 2013 zwei Parkautomaten aufgestellt.
Von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist das Parken bei einer Höchstparkdauer von 24 Stunden gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 2 Euro.